Bevor Sie den Rehabilitationsfahrtendienst in Anspruch nehmen ...

Um einen Rehabilitations-Vertragsfahrtendienst in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen „Antrag auf Kostenübernahme für Heilfahrten gemäß § 307d ASVG“ (weisser Antrag der PVA). Diesen Antrag stellt entweder Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder jene Einrichtung aus, die Sie betreut (z.B. Ambulatorium, Krankenhaus). Auf dem Antrag müssen Ärztin bzw. Arzt klar begründen, warum Sie kein öffentliches Verkehrsmittel für die Dauer der Rehabilitation benützen können.

Achtung! Lassen Sie sich den Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bewilligen, bevor Sie den Vertragsfahrtendienst nutzen. Nur dann kann die Kasse die Kosten übernehmen.

 

So vereinbaren Sie Ihre Fahrten:

Wenn Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen und die Pensionsversicherungsanstalt Ihre Rehabilitations-Fahrten bewilligt hat, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0043 1 665 69 19 0 oder per Mail an fahrtendienst@pokorny-taxi.at.

 

Die Vertragsfahrtendienste führen auch Fahrten mit Personen durch, die im eigenen Krankenfahrstuhl sitzend befördert werden müssen. Benötigen Sie eines dieser speziellen Fahrzeuge, geben Sie dies bitte bei Ihrem Anruf in der gemeinsamen Leitstelle 0043 1 488 58 bekannt.

 

Rechtzeitig reservieren!

Damit Sie Ihren Wunschtermin erhalten, empfehlen wir Ihnen, die gemeinsame Leitstelle mindestens einen Tag im Voraus zu kontaktieren.

 

Wir freuen uns auf Ihre Inanspruchnahme!